Barrierefreie Website: Was Schweizer KMU jetzt tun
- Datum: 07.08.2026
- Autor: WOSA Intermedia
Stell dir vor, jemand will bei dir online einen Termin buchen, ein Produkt bestellen oder einfach nur deine Telefonnummer finden. Und scheitert. Nicht, weil dein Angebot schlecht wäre, sondern weil das Kontaktformular ohne Maus nicht bedienbar ist, der Button-Text auf hellgrauem Grund verschwimmt oder der Screenreader nur «Grafik» vorliest. Genau hier setzt das Thema barrierefreie Website an, und es ist in der Schweiz gerade dabei, vom Nice-to-have zur Pflicht zu werden. Der Bundesrat hat im Dezember 2024 die Botschaft zur Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) verabschiedet und ans Parlament überwiesen. Für dich als KMU heisst das: Es lohnt sich, jetzt zu handeln, statt später unter Zeitdruck zu flicken.
In diesem Beitrag erfährst du, was rechtlich auf dich zukommt, welcher technische Standard gilt, und vor allem: wie du deine eigene Website in wenigen Stunden selbst prüfst. Ohne teure Tools, ohne Fachjargon, mit konkreten Handgriffen.
Warum eine barrierefreie Website plötzlich ein Geschäftsthema ist
Barrierefreiheit klingt für viele nach einer Randgruppe. Das ist ein Irrtum. Es geht um Menschen mit Sehbehinderung, um Menschen, die keine Maus bedienen können, um Menschen mit Hörbehinderung, mit Lese- oder Konzentrationsschwierigkeiten. Es geht aber auch um deine Kundschaft mit 60 Jahren und Gleitsichtbrille, um jemanden, der im vollen Zug mit einer Hand tippt, und um alle, die im grellen Sonnenlicht auf ein Handydisplay schauen. Barrierefreiheit ist am Ende schlicht gutes Handwerk.
Dazu kommt ein zweiter, sehr praktischer Punkt: Fast alles, was eine Website zugänglicher macht, macht sie auch für Suchmaschinen und KI-Systeme besser lesbar. Saubere Überschriftenhierarchien, sprechende Linktexte, echte Alternativtexte, korrekte Formularbeschriftungen. Das sind exakt die Signale, die Google und moderne Sprachmodelle brauchen, um deine Inhalte zu verstehen. Wer in Barrierefreiheit investiert, bekommt Sichtbarkeit gratis dazu.
Was die BehiG-Revision für dein Unternehmen bedeutet
Was heute schon gilt
Das Behindertengleichstellungsgesetz gibt es seit 2004. Es deckt heute unter anderem öffentlich zugängliche Bauten, den öffentlichen Verkehr, Aus- und Weiterbildung sowie die Inanspruchnahme von Dienstleistungen ab. Bei Dienstleistungen von Privaten greift es allerdings nur in eingeschränkter Weise, genannt werden etwa Restaurants, Hotels, Schwimmbäder oder Theater. Für die klassische KMU-Website eines Treuhandbüros oder eines Schreiners gibt es bislang also keine harte, allgemeine Pflicht. Behörden und die Bundesverwaltung sind dagegen schon länger in der Pflicht.
Was sich mit der Revision ändern soll
Der Bundesrat hat die Botschaft zur Teilrevision am 20. Dezember 2024 verabschiedet und ans Parlament überwiesen. Ziel ist es, den Schutz vor Benachteiligung auszuweiten und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken, unter anderem im Bereich der digitalen Dienstleistungen. Das Geschäft wird derzeit im Parlament beraten. Wichtig für dich: Solange die parlamentarische Beratung läuft, steht das definitive Inkrafttreten nicht fest. In der Branche wird mit einem Termin ab 2027 gerechnet, verlassen solltest du dich darauf aber nicht. Verlass dich lieber auf die Richtung, und die ist eindeutig: mehr Zugänglichkeit, auch bei privaten Anbietern.
Der Umweg über die EU
Viele Schweizer Unternehmen sind schon heute betroffen, ohne es zu merken. Der European Accessibility Act (EAA) verpflichtet Anbieter bestimmter digitaler Produkte und Dienstleistungen im EU-Markt zur Barrierefreiheit. Wenn du einen Onlineshop betreibst, der aktiv nach Deutschland, Österreich oder Frankreich verkauft, wenn du Buchungen aus dem EU-Raum entgegennimmst oder Software als Dienstleistung anbietest, dann kann dich das direkt treffen. Massgeblich ist dabei die europäische Norm EN 301 549, die sich ihrerseits auf die WCAG stützt. Prüf also zuerst, wohin du tatsächlich verkaufst, bevor du das Thema als «betrifft uns nicht» abhakst.
WCAG 2.2: der technische Massstab für deine barrierefreie Website
Wenn von einer barrierefreien Website die Rede ist, ist praktisch immer die gleiche Referenz gemeint: die Web Content Accessibility Guidelines des W3C, kurz WCAG. Die aktuelle Fassung WCAG 2.2 wurde am 5. Oktober 2023 veröffentlicht, ein Update folgte im Dezember 2024. WCAG 2.2 ist zudem als ISO-Norm ISO/IEC 40500:2025 anerkannt.
Der Aufbau ist überschaubar. WCAG 2.2 kennt 13 Richtlinien, geordnet nach vier Prinzipien:
- Wahrnehmbar: Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein, zum Beispiel über Alternativtexte und ausreichenden Kontrast.
- Bedienbar: Alles muss auch ohne Maus funktionieren, mit sichtbarem Fokus und genügend Zeit.
- Verständlich: Sprache, Navigation und Fehlermeldungen müssen nachvollziehbar sein.
- Robust: Der Code muss so sauber sein, dass Screenreader und andere Hilfsmittel ihn korrekt interpretieren.
Zu jeder Richtlinie gehören prüfbare Erfolgskriterien auf drei Stufen: A, AA und AAA. Der praktische Zielwert für Unternehmen und Behörden ist Stufe AA. WCAG 2.2 ergänzt gegenüber Version 2.1 neun zusätzliche Erfolgskriterien, unter anderem zu Zielgrössen von Bedienelementen, zu Alternativen für Ziehbewegungen und zu Anmeldeverfahren, die nicht ausschliesslich auf Gedächtnisleistung beruhen. Alte Inhalte verlieren dabei nicht ihre Gültigkeit, denn die Versionen sind rückwärtskompatibel. In der Schweiz existiert zusätzlich der Standard eCH-0059, der die WCAG für den Schweizer Kontext konkretisiert.
In sieben Schritten zur barrierefreien Website
Jetzt wird es praktisch. Die folgenden Schritte kannst du selbst durchgehen, ohne Entwicklerkenntnisse. Nimm dir deine drei wichtigsten Seiten vor: Startseite, wichtigste Leistungsseite und Kontakt- oder Bestellseite. Dort entscheidet sich der Umsatz.
- Tastaturtest machen. Leg die Maus zur Seite. Navigiere mit der Tabulatortaste durch die Seite. Kommst du an jedes Menü, jeden Link, jeden Button? Siehst du immer, wo du gerade stehst? Kannst du das Cookie-Banner schliessen und das Formular absenden? Wenn du irgendwo hängen bleibst oder der Fokus unsichtbar wird, hast du deinen ersten Befund.
- Kontraste prüfen. Normaler Text braucht ein Kontrastverhältnis von mindestens 4.5 zu 1 gegenüber dem Hintergrund, grosse Schrift ab etwa 24 Pixel mindestens 3 zu 1. Betroffen sind typischerweise hellgraue Fliesstexte, weisse Schrift auf Bildern und Platzhaltertexte in Formularen. Ein kostenloser Kontrastrechner im Browser genügt für den Check.
- Bilder und Alternativtexte durchgehen. Jedes inhaltstragende Bild braucht eine kurze, aussagekräftige Beschreibung. Reine Dekorationsbilder bekommen ein leeres alt-Attribut, damit der Screenreader sie überspringt. Formulierungen wie «Bild», «Foto» oder der Dateiname helfen niemandem.
- Überschriften ordnen. Pro Seite genau eine H1, danach eine logische Abfolge ohne Sprünge. Überschriften sind Struktur, keine Schriftgrössen. Wer H3 nur verwendet, weil es hübscher aussieht, zerstört die Navigationslogik für Screenreader.
- Formulare beschriften. Jedes Eingabefeld braucht ein echtes Label, das mit dem Feld verknüpft ist. Ein Platzhaltertext ist kein Ersatz, denn er verschwindet beim Tippen. Fehlermeldungen sollen im Klartext sagen, was zu tun ist, und nicht nur rot leuchten.
- Videos und Audio ergänzen. Untertitel sind Pflicht, sobald gesprochene Inhalte vorkommen. Automatisch erzeugte Untertitel sind ein Anfang, aber du solltest sie nachkorrigieren, gerade bei Fachbegriffen und Ortsnamen.
- Mit einem Screenreader gegenhören. Auf dem Mac ist VoiceOver eingebaut, unter Windows gibt es die kostenlose Software NVDA. Zehn Minuten Zuhören sagen dir mehr über deine Website als jeder Report. Es ist unangenehm und lehrreich zugleich.
Automatische Testwerkzeuge wie die Browser-Erweiterung axe DevTools oder Lighthouse in Chrome sind eine sinnvolle Ergänzung. Rechne aber damit, dass sie nur einen Teil der Kriterien maschinell prüfen können. Ob ein Alternativtext inhaltlich sinnvoll ist oder eine Fehlermeldung verständlich formuliert wurde, entscheidet weiterhin ein Mensch.
Drei Code-Korrekturen mit sofortiger Wirkung
Wenn du selbst am Code arbeitest oder deiner Agentur konkrete Vorgaben machen willst, sind das die drei Stellen mit dem besten Verhältnis von Aufwand zu Wirkung.
1. Formularfelder korrekt beschriften. Das Attribut for im Label muss der id des Eingabefelds entsprechen. Damit weiss der Screenreader, welcher Text zu welchem Feld gehört, und ein Klick auf die Beschriftung setzt den Cursor ins Feld.
<!-- Schlecht: nur Platzhalter, verschwindet beim Tippen -->
<input type="email" placeholder="E-Mail">
<!-- Gut: echtes Label, verknuepft ueber for und id -->
<label for="mail">E-Mail-Adresse</label>
<input type="email" id="mail" name="mail" autocomplete="email" required>
2. Den Tastaturfokus sichtbar machen. Sehr viele Websites blenden den Fokusrahmen aus, weil er als störend empfunden wird. Damit wird die Seite für Tastaturnutzende praktisch unbrauchbar. Besser ist es, den Fokus bewusst zu gestalten und nur dort zu zeigen, wo er gebraucht wird.
/* Falsch: macht Tastaturnavigation unmoeglich */
:focus { outline: none; }
/* Richtig: deutlich sichtbarer, eigener Fokusstil */
:focus-visible {
outline: 3px solid #d32623;
outline-offset: 2px;
border-radius: 2px;
}
Der Selektor :focus-visible zeigt den Rahmen nur bei Tastatur- oder Hilfsmittelbedienung an, nicht bei jedem Mausklick. So bleibt die Optik ruhig und die Bedienbarkeit erhalten.
3. Einen Sprunglink an den Anfang setzen. Wer mit der Tastatur arbeitet, muss sonst bei jedem Seitenaufruf durch das komplette Menü tabben. Ein Sprunglink als erstes Element im Body spart pro Seite Dutzende Tastendrücke.
<body>
<a class="skip-link" href="#hauptinhalt">Direkt zum Inhalt</a>
<header>...</header>
<main id="hauptinhalt">...</main>
.skip-link {
position: absolute;
left: -9999px;
}
.skip-link:focus {
left: 1rem;
top: 1rem;
background: #fff;
padding: .75rem 1rem;
z-index: 1000;
}
Der Link ist unsichtbar, bis er den Fokus erhält. Dann springt er sichtbar ins Bild. Aufwand: wenige Minuten. Wirkung: bei jedem einzelnen Seitenaufruf spürbar.
Vier Irrtümer, die dich Zeit und Geld kosten
- «Ein Overlay-Widget löst das für uns.» Overlay-Tools, die per JavaScript nachträglich Kontraste und Schriftgrössen anpassen, beheben strukturelle Probleme nicht. Sie können sogar Konflikte mit echten Hilfsmitteln erzeugen. Barrierefreiheit gehört in den Quellcode, nicht in eine Zusatzschicht.
- «Wir machen das beim nächsten Relaunch.» Die Punkte aus der Liste oben lassen sich in bestehenden Websites meist ohne Relaunch umsetzen. Warten macht es nur teurer.
- «Barrierefrei heisst hässlich.» Kontraste, Fokusstile und lesbare Schriftgrössen sind Gestaltungsparameter, keine Einschränkung. Gute Designer arbeiten damit, statt dagegen.
- «Der Test war grün, also sind wir fertig.» Automatische Prüfungen erwischen nur einen Teil der Kriterien. Der Tastaturtest und ein kurzer Screenreader-Durchlauf gehören zwingend dazu.
Was dir eine barrierefreie Website zusätzlich bringt
Der rechtliche Druck ist nur die eine Seite. Die andere ist schlicht betriebswirtschaftlich. Eine barrierefreie Website erreicht mehr Menschen, funktioniert auf alten Geräten und schlechten Verbindungen besser und senkt die Abbruchquote in Formularen. Sie ist ausserdem ein Qualitätssignal: Bei öffentlichen Ausschreibungen und in Beschaffungsprozessen grösserer Unternehmen wird Zugänglichkeit zunehmend abgefragt. Und schliesslich verbessert saubere Semantik die Verwertbarkeit deiner Inhalte in Suchmaschinen und KI-Assistenten, die deine Seiten maschinell auslesen.
Unser Vorgehen sieht in der Praxis so aus: zuerst ein kompakter Audit der wichtigsten Seiten nach WCAG 2.2 Stufe AA, dann eine priorisierte Massnahmenliste nach Aufwand und Wirkung, danach die Umsetzung im bestehenden System. In vielen Fällen sind 80 Prozent der Wirkung mit ein bis zwei Arbeitstagen erreicht. Wenn du wissen willst, wo deine Website steht, schau dir unsere Leistungen an oder nimm direkt über die Kontaktseite Verbindung mit uns auf. Wir bauen Websites, die für alle funktionieren, und automatisieren auf Wunsch gleich die wiederkehrenden Prüfungen dazu.
Häufige Fragen
Muss meine KMU-Website schon jetzt barrierefrei sein?
Wenn du ausschliesslich in der Schweiz tätig bist und keine der heute erfassten Dienstleistungen anbietest, besteht aktuell keine allgemeine gesetzliche Pflicht. Die Teilrevision des BehiG wird derzeit im Parlament beraten und zielt darauf ab, den Schutz auszuweiten. Verkaufst du in die EU, können die dortigen Anforderungen schon heute für dich gelten.
Welchen Standard soll ich als Ziel setzen?
WCAG 2.2 auf Stufe AA. Das ist der international übliche Zielwert, er ist rückwärtskompatibel zu WCAG 2.1 und 2.0 und deckt die Anforderungen ab, die in Gesetzen und Normen üblicherweise referenziert werden. In der Schweiz konkretisiert zusätzlich der Standard eCH-0059 die Umsetzung.
Was kostet eine barrierefreie Website?
Bei einer neuen Website ist der Mehraufwand gering, wenn Zugänglichkeit von Anfang an mitgedacht wird. Bei bestehenden Seiten hängt es vom Zustand ab. Der Tastaturtest, Kontraste, Alternativtexte und Formularbeschriftungen lassen sich meist schnell korrigieren, tiefer liegende strukturelle Probleme brauchen mehr Zeit. Ein Audit schafft in wenigen Stunden Klarheit.
Was bisher geschah
Wissenswertes aus dem Cyber-Ding namens Internet